EU-Kommission verschiebt Lieferkettengesetz
Die Europäische Kommission hat eine bedeutende Verzögerung des Lieferkettengesetzes angekündigt, eine Entscheidung, die darauf abzielt, die regulatorische Belastung für Unternehmen zu verringern. Ursprünglich zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt gedacht, ist das neue Umsetzungsdatum nun auf Juni 2028 festgelegt, was den Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung gibt. Neben dieser Verzögerung wurden die Anforderungen zur Einhaltung der Vorschriften merklich gelockert. Unternehmen müssen nun die Einhaltung dieser Standards nur noch auf der Ebene direkter Lieferanten überprüfen und die Einhaltung alle fünf Jahre melden.
Dieser Schritt erfolgt im Rahmen des umfassenderen Clean Industrial Deal, der darauf abzielt, bürokratische Hürden abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken. Der Plan umfasst die Senkung der Energiesteuern, die Vereinfachung der Wettbewerbsregeln und die Priorisierung von EU-Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen. Ein 100-Milliarden-Euro-Paket zielt darauf ab, klimafreundliche Industrien zu unterstützen und unterstreicht einen strategischen Schwenk, um das Wirtschaftswachstum angesichts des globalen Wettbewerbs aus den USA und China zu erhalten.
Während die Initiative Unterstützung von Wirtschaftsführern erhält, die argumentieren, dass sie die administrative Last verringern und die Wettbewerbsfähigkeit verbessern wird, stößt sie auf Kritik von Sozialdemokraten und Umweltgruppen. Kritiker argumentieren, dass die abgeschwächten Vorschriften die Klimaverpflichtungen und Menschenrechtsverpflichtungen der EU untergraben könnten und bezeichnen es als möglichen Rückschritt im Green Deal.
Trotz dieser Bedenken bleibt die Kommission verpflichtet, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die Debatte geht weiter, während die Interessengruppen das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Entlastung und der Wahrung strenger Umwelt- und ethischer Standards abwägen. Die vorgeschlagenen Änderungen unterliegen weiteren Verhandlungen, bei denen vor der endgültigen Umsetzung Revisionen möglich sind.
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