Neue EU-Abschieberegeln
Die Europäische Union plant die Einführung strengerer Abschieberegelungen, mit dem Ziel, Abschiebungen zu beschleunigen und ihren Umfang zu erweitern. Innenkommissar Magnus Brunner stellt den Entwurf der Rückführungsrichtlinie vor, der darauf abzielt, die derzeitige Ineffizienz anzugehen, bei der nur 20 % der abgelehnten Asylbewerber abgeschoben werden. Der Vorschlag umfasst die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittländern und die Vereinfachung von Abschiebehaftverfahren.
Um das Problem der mangelnden Zusammenarbeit von Herkunftsländern zu lösen, plant die EU, bilaterale Abkommen zu schaffen und eine einheitliche Liste sicherer Länder zu erstellen. Die neuen Regeln schlagen auch vor, Fristen für freiwillige Rückkehr zu streichen und die Haftzeiten zu verlängern. Ein wesentlicher Aspekt der Regelung ist die Möglichkeit für Mitgliedsstaaten, abgelehnte Migranten in Abschiebelager außerhalb der EU zu schicken.
Die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist entscheidend, damit diese Änderungen in Kraft treten können. Der Vorschlag unterstreicht die Notwendigkeit eines harmonisierten Rückführungssystems und der gegenseitigen Anerkennung von Rückführungsentscheidungen unter den EU-Staaten. Dieser Schritt spiegelt das Engagement der EU wider, Migration effektiver zu verwalten und Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit irregulärer Migration anzugehen.
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