Ungarn verlässt den IStGH
Ungarn hat seine Absicht angekündigt, sich vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zurückzuziehen, was eine internationale Debatte entfacht hat. Diese Entscheidung fällt zusammen mit dem Besuch des israelischen Premierministers Benjamin Netanyahu in Budapest. Gegen Netanyahu liegt derzeit ein Haftbefehl des IStGH wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen vor. Der ungarische Premierminister Viktor Orban hat den Haftbefehl kritisiert und als "völlig inakzeptabel" bezeichnet und seine Unterstützung für Netanyahu im laufenden Konflikt gegen die Hamas zum Ausdruck gebracht.
Beim Besuch begrüßte der ungarische Verteidigungsminister Kristof Szalay-Bobrovniczky Netanyahu am Flughafen, gefolgt von Gesprächen mit Orban. Ungarn hat auch EU-Resolutionen blockiert, die zu einem Waffenstillstand in Gaza aufrufen, wo jüngste Konflikte nach einem Angriff der Hamas zu erheblichen Opfern geführt haben.
Obwohl Ungarn das Römische Statut des IStGH im Jahr 2001 ratifiziert hat, hat es seine Verpflichtungen nie vollständig erfüllt und auf verfassungsrechtliche Bedenken verwiesen. Der Austrittsprozess aus dem IStGH wird voraussichtlich ein Jahr dauern, um abgeschlossen zu werden. Sollte der Rückzug vollzogen werden, wäre Ungarn das einzige EU-Mitglied, das nicht am IStGH teilnimmt.
Netanyahu lobte Ungarns Entscheidung und bezeichnete den IStGH als "korrupt" und stellte Ungarns Handlungen als bedeutend für Demokratien weltweit dar. Inzwischen haben internationale Persönlichkeiten, darunter der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz, Skepsis hinsichtlich der Durchsetzung des IStGH-Haftbefehls geäußert, wobei Scholz die Unwahrscheinlichkeit einer Festnahme Netanyahus bei einem Besuch in Deutschland anmerkte. Dieser Schritt Ungarns wurde als Untergrabung des internationalen Rechts kritisiert, wobei die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock ihn als "schlechten Tag für das internationale Strafrecht" bezeichnete. Die Situation unterstreicht die komplexen geopolitischen Dynamiken und unterschiedlichen nationalen Standpunkte zur internationalen Justiz.
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