2024-10-01 09:00:10
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Gerichtsurteil zu BKA-Gesetz betont Datenschutzbedenken

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass Teile des 2017 reformierten BKA-Gesetzes verfassungswidrig sind. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Schutzes der informationellen Selbstbestimmung gegen übermäßige Überwachung und Datensammlung.

Das Urteil des Gerichts resultierte aus einer Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die argumentierte, dass die Bestimmungen des Gesetzes geheime Überwachung von Personen und unbefugte Datenspeicherung ermöglichten. Als Reaktion auf die Feststellungen des Gerichts wurde das Gesetz 2018 geändert, aber das jüngste Urteil zeigt, dass weitere Änderungen notwendig sind, um die Einhaltung verfassungsrechtlicher Standards sicherzustellen.

Der Präsident des Gerichts, Stephan Harbarth, betonte das empfindliche Gleichgewicht zwischen Sicherheitsmaßnahmen und individuellen Freiheiten. Er setzte eine Frist für die Gesetzgeber, das Gesetz bis Ende Juli 2025 zu ändern.

Unterdessen bleiben bestimmte Bestimmungen des Gesetzes in Kraft, wenn auch unter bestimmten vom Gericht festgelegten Bedingungen. Innenministerin Nancy Faeser verteidigte zuvor das BKA-Gesetz als verfassungsgemäß, was die anhaltende Debatte um nationale Sicherheit und Bürgerrechte verdeutlicht.

Dieses Urteil dient als wichtige Erinnerung an die Notwendigkeit rechtlicher Rahmenbedingungen, die individuelle Rechte respektieren und gleichzeitig Sicherheitsherausforderungen begegnen.

gmx
1. Oktober 2024 um 08:17

Bundesverfassungsgericht bemängelt BKA-Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht erklärte Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig, da die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen, die Datenerhebung und -speicherung sowie der Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht zulässig sind. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, woraufhin das Gesetz 2018 überarbeitet wurde.
DER SPIEGEL
1. Oktober 2024 um 08:24

Bundesverfassungsgericht bemängelt BKA-Gesetz: Befugnisse teils verfassungswidrig - DER SPIEGEL

Politik
Das Bundesverfassungsgericht, angeführt von Präsident Stephan Harbarth, erklärte Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig, da sie gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen, insbesondere die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das BKA ist dem Bundesinnenministerium unterstellt. Das Gericht betonte das Spannungsfeld zwischen Sicherheitsauftrag und Schutz individueller Freiheitsrechte..
n-tv.de
1. Oktober 2024 um 08:35

Bundesverfassungsgericht rügt BKA-Gesetz: Überwachung und Datenspeicherung teils verfassungswidrig - n-tv.de

Politik
Das Bundesverfassungsgericht erklärte Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig, da sie gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Das Gesetz muss erneut geändert werden, um den Kampf gegen Terror und organisierte Kriminalität zu ermöglichen.
KW

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